Van der Plas ist Teil der Floral Trade Group. Als Mitglied dieser Gruppe gelten für Van der Plas die von der Dachorganisation festgelegten Einkaufsbedingungen.
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
der Floral Trade Group
Januar 2024
ALLGEMEINES
Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse, bei denen die Floral Trade Group, nachstehend "FTG" genannt, als (potenzieller) Käufer von Waren oder Dienstleistungen auftritt, und sind Bestandteil dieser Rechtsverhältnisse. Unter Rechtsverhältnissen sind alle Angebote, Offerten, angenommene Aufträge, Aufträge, Absprachen und/oder sonstige Vereinbarungen sowie Verhandlungen zu verstehen.
Die Anwendbarkeit anderer Bedingungen, wie z.B. allgemeiner Verkaufsbedingungen oder allgemeiner Liefer- und Zahlungsbedingungen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, FTG hat ausdrücklich schriftlich erklärt, dass solche anderen Bedingungen gelten sollen. Die Anwendbarkeit dieser anderen Bedingungen bezieht sich dann ausschließlich auf den betreffenden Vertrag. Erfolgt auf die Entgegennahme dieser Bedingungen keine Reaktion, so wird eine stillschweigende Annahme (bei E-Commerce oder fortlaufender Geschäftsbeziehung) angenommen. Ein Lieferant, der einmal zu diesen FTG-Bedingungen geliefert oder geleistet hat, hat die Anwendbarkeit dieser FTG-Bedingungen auch bei nachfolgenden Aufträgen von FTG stillschweigend akzeptiert, unabhängig davon, ob ein solcher Auftrag von FTG schriftlich bestätigt worden ist.
ANGEBOTE
Die Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind verbindlich, unwiderruflich und für einen Monat nach dem Datum des Angebots oder des Kostenvoranschlags gültig.
Angebote oder Kostenvoranschläge müssen vollständig sein und die erforderlichen oder angeforderten Spezifikationen und Unterlagen enthalten.
Die Kosten für die Angebote bzw. Kostenvoranschläge sowie für eventuell erforderliche Muster, die FTG vom Lieferanten zur Verfügung zu stellen sind, gehen zu Lasten des Lieferanten.
ABSCHLUSS DES ABKOMMENS UND ÄNDERUNGEN
Der Vertrag zwischen FTG und seinem Lieferanten kommt erst dann zustande, wenn FTG das ihr unterbreitete Angebot oder die Offerte schriftlich angenommen oder bestätigt hat. Es wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung von FTG den Vertrag genau und vollständig wiedergibt, sofern der Lieferant nicht innerhalb eines Arbeitstages nach Erhalt der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich etwas anderes erklärt.
Änderungen und Ergänzungen einer Bestimmung des Vertrags und/oder der Allgemeinen Einkaufsbedingungen sind für FTG nur dann verbindlich, wenn sie von FTG selbst schriftlich bestätigt wurden.
Auf Verlangen von FTG wird der Lieferant die von FTG angegebenen Änderungen des Umfangs und/oder der Kapazität umsetzen, sofern dies vernünftigerweise möglich ist.
Hat eine Änderung nach Ansicht des Lieferanten Auswirkungen auf den vereinbarten Preis und/oder die Lieferzeit, so ist der Lieferant verpflichtet, FTG so schnell wie möglich darüber zu informieren. Sind diese Auswirkungen auf den Preis und/oder die Lieferzeit nach Ansicht von FTG unzumutbar, werden sich die Parteien in dieser Angelegenheit weiter beraten.
Führt die Änderung des Vertrags zu einem neuen Preis und/oder einer neuen Lieferzeit, ist FTG berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
PREISE
Alle Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro angegeben und exklusive Mehrwertsteuer.
LIEFERUNGEN
Die Lieferung der Produkte durch den Lieferanten an FTG erfolgt "Delivery Duty Paid" an die von FTG angegebene Lieferadresse und zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum und Zeitpunkt, sofern nicht anders vereinbart. Für die Auslegung der Lieferbedingungen wird auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte neueste Fassung der "Incoterms 2020" verwiesen.
Der Lieferant trägt somit das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Produkte bis zum Zeitpunkt der Lieferung.
Die Gefahr an den gelieferten Gegenständen geht erst dann auf FTG über, wenn diese bei FTG abgeladen wurden und FTG den Empfang quittiert hat.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass FTG selbst für den Transport sorgt, hat der Lieferant die zu liefernden Waren bis zum Abschluss der Lieferung jederzeit ausreichend zu versichern.
Der Lieferant darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von FTG keine Teillieferungen vornehmen.
PRODUKTDOKUMENTATION
Die Verpflichtung zur Erfüllung der Lieferung wird erst nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. der vereinbarten Gegenstände sowie der im Vertrag genannten Unterlagen wie Zeugnisse etc. erfüllt.
FTG verlangt den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Die Lieferanten halten sich an den FSI-Standard, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. In Entwicklungsländern verfügen 100% unserer Lieferanten über eine Fair-Trade- oder ähnliche Zertifizierung. (z. B. KFC Silber - MPS SQ). Alle Einkäufe werden garantiert und daraufhin überprüft, dass es keine Kinderarbeit gibt. Wir fordern verantwortungsvolle Arbeitsbedingungen und faire Löhne für die Mitarbeiter unserer Lieferanten. Auf Anfrage von FTG ist der Lieferant verpflichtet, Informationen über die Produktionsbedingungen des Erzeugers, wie z.B. die Teilnahme an MPS und die Arbeitsbedingungen, zur Verfügung zu stellen.
Sollte es FTG nicht möglich sein, die gelieferten Produkte bei der Anlieferung zu kontrollieren, muss dies beim Wareneingang bei FTG auf dem Frachtbrief vermerkt werden.
Der Lieferant hat die vereinbarten Produkte zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt zu liefern, es sei denn, FTG hat ausdrücklich und schriftlich einen anderen Zeitpunkt vereinbart.
Sobald der Lieferant weiß oder vermutet, dass die vereinbarte Leistung nicht rechtzeitig geliefert werden kann, informiert er FTG unter ausdrücklicher Angabe der Umstände, die die Verzögerung verursacht haben. Eine solche Mitteilung entbindet den Lieferanten niemals von der Verpflichtung, die Leistung innerhalb der vereinbarten Lieferzeit zu erbringen, und der Lieferant ist von Rechts wegen in Verzug, wenn die Lieferzeit überschritten wird, ohne dass eine Aufforderung, Mitteilung oder Benachrichtigung erforderlich ist.
Bei Nichteinhaltung der Qualität, der Spezifikationen und/oder der Lieferfristen durch den Lieferanten behält sich FTG das Recht vor, den Lieferanten für alle sich daraus ergebenden direkten und indirekten Schäden in Anspruch zu nehmen.
VERPACKUNG
Die zu liefernden vereinbarten Produkte müssen gemäß den Anweisungen von FTG (falls zutreffend) entsprechend ihrer Beschaffenheit, auch im Hinblick auf die Art des Transports und unter Beachtung der gesetzlichen (Umwelt-)Anforderungen, ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet sein. Für Schäden, die durch unzureichende und/oder mangelhafte Verpackung entstehen, haftet der Lieferant.
Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Gegenstände mit der korrekten Etikettierung, Produktinformation sowie allen Anweisungen gemäß den vertraglichen Spezifikationen versehen sind.
Sendungen, die den Anforderungen nicht entsprechen, können von FTG zurückgewiesen oder auf Kosten des Lieferanten zurückgeschickt werden.
Treten nach Ablauf der 2-Tages-Frist Mängel an den gelieferten Produkten auf, wird FTG diese dem Lieferanten unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitteilen. Stellt FTG einen zurechenbaren Mangel fest, wird FTG dies dem Lieferanten unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitteilen.
Der Lieferant wird die gelieferten Produkte unverzüglich ersetzen. Alle Kosten im weitesten Sinne des Wortes, die im Zusammenhang mit einem von FTG festgestellten zurechenbaren Mangel stehen, gehen vollständig zu Lasten des Lieferanten.
Lässt der Lieferant die Produkte nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung einer Beanstandung durch FTG liefern, ist FTG berechtigt, die gelieferten Gegenstände auf Kosten des Lieferanten durch Dritte ersetzen zu lassen.
FTG ist berechtigt, alle damit zusammenhängenden Kosten im weitesten Sinne des Wortes mit dem von FTG geschuldeten Kaufpreis oder mit einer anderen Forderung des Lieferanten gegenüber FTG zu verrechnen.
GARANTIEN
Der Lieferant gewährleistet, dass die Lieferung den in den Spezifikationen genannten Anforderungen entspricht. Wenn FTG keine Spezifikationen vorgelegt hat und FTG den Zweck angegeben hat, für den die gelieferten Produkte bestimmt sind, gewährleistet der Lieferant, dass die gelieferten Produkte für den von FTG angegebenen Zweck geeignet sind.
Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Produkte den in den Niederlanden geltenden gesetzlichen Anforderungen und behördlichen Vorschriften entsprechen.
ZAHLUNG
Von FTG bearbeitete Rechnungen werden gemäß der Zahlungsfrist von 45 Tagen nach Erhalt der Rechnung beglichen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
FTG ist jederzeit berechtigt, Forderungen von FTG gegenüber dem Lieferanten mit Forderungen von FTG gegenüber dem Lieferanten zu verrechnen.
VERTRAULICHKEIT UND PUBLIZITÄT
Bereitstellung von Informationen
Die Parteien stellen sich gegenseitig alle relevanten Informationen über Produkte, den Kunden und/oder Marktentwicklungen zur Verfügung, die für die andere Partei von Interesse sein könnten.
Würden diese Informationen zu einem rechtlichen/finanziellen Schaden für die Partei führen, die sie zur Verfügung stellt, ist diese Partei nicht verpflichtet, diese Informationen zu liefern.
Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die das Abkommen oder eine sich daraus ergebende oder damit zusammenhängende Vereinbarung betreffen und durch die der anderen Vertragspartei ein Schaden entsteht, nicht weiterzugeben oder zu verwenden.
Das Verbot der Vertraulichkeit gilt nicht, wenn eine der Parteien auf Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer anderen Justiz- oder Regierungsbehörde verpflichtet ist, die Informationen an Dritte weiterzugeben.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Vertraulichkeit schuldet die verletzende Partei der geschädigten Partei unverzüglich, ohne dass eine Inverzugsetzung oder eine andere Formalität erforderlich ist, eine sofort zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,- (in Worten: zehntausend Euro) für jeden Verstoß sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2. 500,= (in Worten: zweieinhalbtausend Euro) für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, ohne dass der Geschädigte irgendeinen Schaden nachweisen muss und unbeschadet des Rechts, darüber hinaus Schadenersatz zu fordern, wenn dieser nachweislich höher ist als die Vertragsstrafe.
Direktverkauf und Kontakt Kunde
Dem Lieferanten oder einem seiner verbundenen Unternehmen ist es nicht gestattet, die Produkte direkt und ohne Einschaltung von FTG an die Kunden von FTG oder an die Kunden der mit FTG verbundenen Betriebsgesellschaften zu verkaufen. (der Kunde)
Der Partner darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von FTG mit dem Kunden in Kontakt treten, wenn es um kommerzielle oder wettbewerbsrelevante Themen geht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lieferungen, Mengen und Preise.
ÜBERBLICK
Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Nichterfüllung nicht einer der Parteien zuzurechnen ist. Ein Versäumnis kann FTG nicht angelastet werden, wenn es weder von FTG verschuldet wurde, noch durch ein Gesetz, einen Rechtsakt oder eine allgemein anerkannte Praxis auf seine Rechnung geht. Dazu gehören alle externen Faktoren, auf die FTG keinen Einfluss hat, einschließlich der Folgen internationaler Epidemien (wie der Covid-19-Krise). In solchen Fällen ist FTG nicht verpflichtet, für die andere Partei Schadenersatz zu leisten. Tritt eine Situation höherer Gewalt ein, so finden unverzüglich Konsultationen statt. Wenn die Parteien aufgrund höherer Gewalt ihre Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei nicht erfüllen können, ist FTG ebenfalls berechtigt, den Vertrag auszusetzen oder aufzulösen. Eine Änderung des Vertrags oder eine (teilweise) Auflösung kann auf Antrag von FTG auch durch das Gericht erfolgen, wenn unvorhergesehene Umstände (einschließlich internationaler Epidemien) solche Auswirkungen haben, dass die andere Partei vernünftigerweise nicht mehr erwarten kann, dass der Vertrag unverändert fortgesetzt wird.
ANWENDBARKEIT DER EINKAUFSBEDINGUNGEN
Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten standardmäßig nach Vereinbarung, es sei denn, die Vereinbarung mit der Gegenpartei weicht ausdrücklich von ihnen ab. Die Parteien haben somit die Möglichkeit, nach Rücksprache etwaige Bestimmungen anzupassen.
STREITIGKEITEN UND ANWENDBARES RECHT
Diese Partnervereinbarung und ihre Erfüllung unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung oder aus einer sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Vereinbarung ergeben, werden in erster Instanz von den Parteien einvernehmlich gelöst. Können die Parteien keine gemeinsame Lösung finden, ist ausschließlich das Gericht in Den Haag für die Entscheidung der Streitigkeit zuständig.